Alle europäischen Länder ziehen jedes Jahr viele Touristen aus aller Welt an. Es ist berühmt für seinen hohen Lebensstandard, die Entwicklung der Länder, Kultur, Kunst, reiche Geschichte und exzellenten Service. Für eine Reise in eines der Länder der Europäischen Union ist ein spezielles Visum erforderlich - das Schengen-Visum, und ganz Europa wird als Schengen-Zone bezeichnet. Eines der attraktivsten Reiseziele sind die Schengen-Staaten, die Liste dieser Staaten wird von Jahr zu Jahr ergänzt.
Geschichte
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat in den vergangenen Jahrzehnten danach gestrebt, die Vier Freiheiten zu verwirklichen - den Verkehr von Dienstleistungen, Waren, Kapital und Menschen innerhalb Europas. Um diese Ziele zu erreichen, wurden viele Verträge und Vereinbarungen unterzeichnet, die die Beziehungen zwischen den europäischen Ländern regeln. 1958 wurde ein Abkommen zur Schaffung einer Europäischen Zollunion unterzeichnet, was den Warenverkehr innerhalb der Zone erheblich vereinfachte.und Dienstleistungen wurde die Bewegungsfreiheit der Bürger durch Pass- und Visakontrollen behindert - jeder einreisende Bürger musste Dokumente vorlegen und durch die Zollkontrolle gehen. Dies verursachte gewisse Unannehmlichkeiten und nahm bei jedem Grenzübertritt ziemlich viel Zeit in Anspruch. Um die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger innerhalb Europas zu erleichtern, wurde das Schengen-Abkommen geschlossen – seine Unterzeichnung fand im Juni 1985 an Bord der Prinzessin Marie Astrid in der Nähe des Dorfes Schengen statt – daher der Name des Abkommens. Dieser Ort wurde wegen seiner Lage ausgewählt – am Schnittpunkt der Grenzen dreier Länder – Luxemburg, Deutschland und Frankreich. Das Abkommen wurde von den Staatsoberhäuptern von fünf Staaten – Luxemburg, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Belgien – unterzeichnet. Diese Staaten wurden als erste "Schengen-Staaten" genannt, ihre Liste wird noch ergänzt. Nach und nach schlossen sich alle anderen EU-Mitglieder dem aktuellen Abkommen an. Der Kern dieses Abkommens war die Vereinfachung der Grenzen zwischen den teilnehmenden Ländern, die Abschaffung der Zoll-, Pass- und Visakontrolle.
Länder
Die meisten EU-Länder sind Schengen-Staaten. Ihre Liste ändert sich von Zeit zu Zeit. Derzeit umfasst der Schengen-Raum 27 Staaten: Österreich, Ungarn, Deutschland, Belgien, Griechenland, Dänemark, Island, Italien, Lettland, Spanien, Litauen, Liechtenstein, M alta, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Slowakei, Slowenien, Portugal, Finnland, Tschechische Republik, Schweiz, Frankreich, Schweden und Estland. Die Länder des Schengen-Abkommens – die Liste von 2014 – weichen deutlich von den Daten der Vorjahre ab. Aus allen Bundesländerndie Mitglieder der Europäischen Union sind, nur Großbritannien und Irland weigern sich, das Schengen-Abkommen zu unterzeichnen - um diese Staaten zu besuchen, müssen Sie Ihr eigenes nationales Visum, Ihren Reisepass und Ihre Zollkontrolle erh alten.
Wie bekomme ich ein Schengen
Um ein Schengen-Visum zu erh alten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein - gemäß den Regeln müssen Sie bei der Botschaft des Landes, in dem Sie sich am längsten aufh alten werden, eine Genehmigung beantragen. Wenn die Reise in mehrere Länder erfolgt und der Aufenth alt in allen ungefähr gleich ist, muss das Visum von der Botschaft des Einreiselandes in die EU ausgestellt werden. Bei der Botschaft sollten Sie möglichst viele Angaben zu Ihrer Person machen, alle Unterlagen einreichen und alle Auflagen erfüllen. Formulare für Dokumente und zum Ausfüllen von Fragebögen finden Sie auf den offiziellen Websites der Botschaften. Im Falle einer Ablehnung ist es möglich, sich nach einiger Zeit erneut zu bewerben.
Visumkategorien
Es gibt verschiedene Arten von Visa, die von Schengen-Staaten ausgestellt werden. Die Liste 2014 enthält die folgenden. Visum Kategorie A - Flughafen. Ausgestellt bei der Durchreise durch Europa. Kategorie B ist ein Transitvisum, das für mehrfache Einreisen in die EU-Staaten gültig ist, die Aufenth altsdauer darf 5 Tage nicht überschreiten. Kategorie C - kurzfristig, die Aufenth altsdauer darf 90 Tage für sechs Monate nicht überschreiten. Kategorie D umfasst nationale Visa verschiedener EU-Länder, deren Aufenth altsdauer es Ihnen ermöglicht, sich länger als 90 Tage in Europa aufzuh alten. Reisebedingungen im Schengen-Raumunterliegen dem innerstaatlichen Recht des Landes, das das Visum ausgestellt hat. In einigen Fällen stellen Länder Visa mit der Kennzeichnung LTV aus. Das bedeutet, dass sich ein Bürger nur innerhalb des Landes bewegen kann, das das Visum ausgestellt hat – und nicht im gesamten Schengen-Raum. Visa für die Schengen-Staaten werden über Botschaften ausgestellt. Die Registrierung dauert bis zu 30 Tage – je nach Kategorie und Wohnsitzland. Sie können selbst eine Einreiseerlaubnis beantragen oder Hilfe bei Reisebüros oder Vermittlern suchen.
Dokumente zur Registrierung
Eine der am schwierigsten zu erlangenden ist die Erlaubnis zur Einreise in die Schengen-Staaten. Die Liste der für die Erlangung eines Visums erforderlichen Dokumente wird von Zeit zu Zeit aktualisiert. Für die Beantragung einer Einreiseerlaubnis bei der Botschaft sind Unterlagen erforderlich. Zunächst einmal einen Reisepass. Außerdem muss es noch sechs Monate nach der Reise gültig sein. Fotos des erstellten Musters und des ausgefüllten Fragebogens - streng nach den von der Botschaft bereitgestellten Mustern. Bescheinigung vom Dienst- oder Arbeitsort - Es müssen alle Kontaktnummern und die Adresse des Unternehmens angegeben sein. Für nicht erwerbstätige Bürger, z. B. Studenten, ist eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung erforderlich. Stellen Sie sicher, dass Sie die Zahlungsfähigkeit bestätigen - legen Sie eine Bescheinigung über den Kauf einer Währung für 50 Euro pro Tag und Person vor oder nehmen Sie einen Auszug von einer Kreditkarte oder einem Bankkonto. Bei nicht erwerbstätigen Bürgern ist es erforderlich, Angaben darüber zu machen, wer die Reise bezahlt undWohnsitz im Land. Sie benötigen auf jeden Fall eine Krankenversicherung, Informationen über alle Familienmitglieder - Kinder, Ehepartner usw., Heiratsurkunden und Dokumente für Kinder - sowie Fotokopien. Alle von der Botschaft angeforderten zusätzlichen Dokumente müssen auf Anfrage vorgelegt werden.
Ablehnungsgrund
Schengen-Länder haben ziemlich strenge Anforderungen an alle einreisenden Bürger. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind: Verletzung eines zuvor ausgestellten Visums, Fehlen einiger erforderlicher Dokumente, Vorhandensein von Informationen über eine begangene Straftat, Übermittlung falscher Informationen über sich selbst, unzureichende finanzielle Sicherheit. Botschaftsangestellte können die Ausstellung eines Visums verweigern, wenn Zweifel bestehen, ob der Bürger nach der Reise zurückkehren wird. Um dies zu vermeiden, wird empfohlen, die Anwesenheit von Eigentum und Verwandten in Ihrem Heimatland zu bestätigen.